Presseinformation
Der Verein setzt sich für die Sanierung und Bewahrung der Kavalierstraße als Ensemble ein und kümmert sich dabei zunächst exemplarisch um das Haus Kavalierstraße 19/19a und seine wertvollen Besonderheiten.
Die Kavalierstraße 19/19a (Baujahr 1913) gehört zu den Gründerzeitbauten Pankows im Stil der modernen Reformarchitektur. Die dringenden Reparaturen am und im Hause wurden seit Jahrzehnten vertagt. Im November 2014 kündigte der Eigentümer (GESOBAU AG) eine Modernisierung an.
Das Maßnahmenpaket, das von der GESOBAU AG präsentiert wurde, dient jedoch nicht der behutsamen Sanierung der außerordentlichen Bausubstanz, sondern den Renditeerwartungen des Eigentümers. Es droht der Verlust des Charakters und der Einzigartigkeit des Hauses, unter anderem durch:
- Fassadendämmung durch Dämmputz (Straßenseite) und Dämmplatten (Hofseite)
- Ersatz der Holzkastendoppelfenster durch nicht-fassadenkonforme PVC-Fenster
- Abriss charakteristischen Elementen (z.B. Türmchen)
- Sicherheitsglas (obwohl die betreffenden Wohnungen nicht im Erdgeschoss liegen)
- Veränderungen in der charakteristischen Wohnungsgrundrisse
- Wohnwertmindernde Maßnahmen wie
- Auf-Putz-Legung von Heizungsrohren
- Verkofferung der Rohre und somit Verkleinerung der Zimmer sowie verminderte Stellmöglichkeiten von vorhandenen Möbeln
- Unterhängdecken im Flur sowie anderen Räumen (in den Wohnungen unter dem Dachgeschoss) um 30 - 50cm, Unterbringung von Abflussrohren im entstehenden Zwischenraum
- Zugänge zum Fahrstuhl in vier Wohnungen über bestehende Zimmer, die dann nicht mehr uneingeschränkt als Kinderzimmer bzw. Küchen genutzt werden können
- Schließen der Heizkörpernischen, daraus resultierend weniger Stellplatz
- Verlegung eines Heizkörpers aus der Veranda ins Wohnzimmer (Verlust einer Wand als Stellfläche)
In dieser Situation entschloss sich unsere Hausgemeinschaft zur Gründung eines Vereins, um einem irreversiblen Verlust der charakteristischen Merkmale des Hauses entgegenzutreten.
Der aktuelle Stand
Wie in anderen Häusern der GESOBAU mussten auch Mieter der Kavalierstr. 19/19A erleben, dass die GESOBAU - trotz des bindenden kommunalen Vertrages zu einem Sozialplanverfahren - über die oben genannten Probleme nicht mit den betroffenen Mietern spricht. Vielmehr hat die GESOBAU angekündigt, die von ihr geplanten Modernisierungsmaßnahmen mit einer Duldungsklage durchzusetzen.
Die Mieter verurteilen dieses Verhalten der GESOBAU, da gerichtliche Verfahren gegen, insbesondere wenn gegen alle Mietparteien gerichtet, erfahrungsgemäß zeitraubend sind und die dringend notwendigen Reparaturen und Sicherungen erneut verschoben werden.
Unser Vorschlag: Pilotprojekt zur erhaltenden Sanierung
In einem Pilotprojekt würde die energetische Sanierung unseres Wohnhauses auf bauphysikalisch unbedenklichem und energetisch sinnvollem Weg zustande gebracht werden.
Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur Instandsetzung/Modernisierung des Hauses, welches die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die besonders erhaltenswerte historische Bausubstanz (Fassade, Fenster, Grundriss etc.).
Auf Nachfrage erklärten uns Experten, dass die Feinheiten und eleganten Verzierungen der Vorderfassade unseres Wohnhauses auch durch den geplanten Einsatz von Dämmputz nicht erhalten werden könnten. Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, wird in „Inforadio“ mit der klaren Feststellung zitiert, Fassadensanierung sei „vielfach baukulturell unwürdig‘“. Wir meinen, die Zeit der Verödung wertvoller Altbaufassaden sollte endgültig vorbei sein. Aus diesem Grund erhalten wir es für wichtig und sinnvoll, Fachleute und Experten, die durch GESOBAU und Mieter benannt werden, in dieses Pilotprojekt einzubeziehen.
Problem: Energetische Sanierung
Nicht nachweisbare Wirtschaftlichkeit
Der Deutsche Mieterbund spricht davon, dass im Falle der energetischen Sanierung durch Fassadendämmung und Einbau von Isolierfenstern Modernisierungsaufschläge drei- bis viermal höher ausfielen als die tatsächlich realisierbare Einsparung bei Heizung und Warmwasser. Der SPIEGEL (Nr, 49, S. 64) zitiert den Verein „Haus & Grund“, demzufolge sich die Dämmung von Häusern, die nicht aus der frühen Nachkriegszeit stammten, erst nach über 50 Jahren rentiere. Diese Sicht wurde unlängst auch in einem Gerichtsverfahren bestätigt, das das Wohnhaus der GESOBAU AG, Pestalozzistraße 4, betrifft: Mit der Begründung, dass bei energetischen Maßnahmen auch die Wirtschaftlichkeit für die Mieter zu berück-sichtigen ist, wurde festgestellt, dass die Mieter nicht in jedem Fall eine Dämmung dulden müssten.
Auch wenn die Kavalierstr. 19/19A kein Einzeldenkmal ist, fällt das Gebäude unter den Status der sonstigen erhaltenswerten Bausubstanz, für die es Ausnahmen in § 24(1) der EnEV gibt.
Des Weiteren heißt es in der Enev:
- „(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
- (2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.“
Quelle: EnEG § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für Rechtsverordnungen (EnEV, HeizkostenVO)
Zur Verdeutlichung betrachten wir die Wirtschaftlichkeit der energetischen Modernisierung für drei unterschiedlich große Wohnungen unseres Wohnhauses die von unterschiedlich lang ansässigen Altmietern bewohnt werden. Zu diesem Zweck stellen wir die wohnungsbezogenen Gesamtkosten der energetischen Modernisierung (einschließlich umlagefähiger Dämmung von Keller- und Geschoßdecken) den von der GESOBAU AG sicherlich viel zu optimistisch geschätzten monatlichen Einsparungen an Energiekosten bzw. den tatsächlichen gekappten monatlichen Umlagen aller (also auch nicht-energetischer) Modernisierungskosten auf die Grundmiete gegenüber:
Wohnung I | Wohnung II | Wohnung III | |
geschätzte monatliche Einsparung | 154,32 Euro | 84, 28 Euro | 58,37 Euro |
monatliche Umlage Modernisierungskosten | 329,81 Euro | 230,16 Euro | 172,22 |
Differenz | -175,94 Euro | -145,88 Euro | -113,85 Euro |
Quelle: Modernisierungsankündigung vom 11.11.2014
In der Sendung „Verdämmt und zugeklebt“ (ZDF am 15.03.2015) sagt Thorsten Herdan, Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium: „Wenn wir Gesetze haben und es stellt sich raus, dass sich (…) Wohnungsgesellschaften auf Kosten dieser Gesetze gesund stoßen, indem sie ihre Werthaltigkeit ihrer Immobilie erhöhen und das als Effizienzmaßnahme deklarieren und diese dann wieder auf den Mieter umlegen, dann haben wir in der Tat mit Zitronen gehandelt, und dann werden wir auch eingreifen.“
Wir fragen: Aber wann? Hoffentlich nicht erst, wenn es zu spät ist.
Gesundheits- und Umweltschädlichkeit
Das GESOBAU-Haus Elsa-Brändström-Str. 30 ist ein exponiertes Beispiel für die immer wieder nachgewiesene Gefahr des Schimmel- und Algenbefalls infolge Fassadendämmung und Einbaus von Isolierfenstern. Die „Welt“ verwies bereits am 22. 7. 2011 darauf, dass bereits mehrere US-Bundesstaaten den Einbau von Dämmplatten-Verbundsystemen verboten haben. Weiterhin heißt es:
„,Die hermetische Abdichtung des Wohnbereichs hat zu einer deutlichen Zunahme des Schimmelpilzbefalls geführt‘, berichtete bereits 2002 das Deutsche Ärzteblatt, das Fachorgan der Bundesärztekammer. Haben sich die kleinen Sporenträger im Wohnbereich eingenistet, können sie Asthma, Lungenemphyseme und sogar die mitunter tödlich verlaufende Aspergillose, eine Entzündung von Atemorganen, Haut- und Schleimhäuten, hervorrufen. Nach einer Hochrechnung von Medizinern der Universität Würzburg sterben jedes Jahr in Deutschland 2500 Menschen an den Folgen von Schimmelpilzinfektionen.“
Der SPIEGEL (Nr. 49, S. 63, 68–69) geht zudem ausführlich auf die erhebliche chemische Belastung der hierzulande benutzten, mit dem umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoff HBCD getränkten Styropordämmplatten ein.
Brandgefahr
Im SPIEGEL (Nr. 49, S. 66–68) werden die Gründe für die besonderen Brandrisiken der Plattendämmung im Detail erläutert. Der Feuerwehrchef der Stadt Frankfurt (Main), Reinhard Ries, ebenda abschließend zitiert, schildert in drastischen Worten die Gefahr, die im Falle eines Brandes von Dämmplatten ausgeht. Und die Plattform „INGENIEUR.DE“ zitiert in einem ausführlichen Artikel, den damaligen Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Albrecht Broemme, zu dem bekannten Fassaden-Brand im Jahr 2009 in Berlin-Pankow (bei dem zwei Menschen starben), unter anderem mit folgender Aussage : „Wüssten die Menschen um das Brandrisiko, würden sie dagegen auf den Straßen protestieren.“
Lars Holborn, Prokurist der GESOBAU AG, bestätigte im persönlichen Gespräch unsere Zweifel – in Übereinstimmung mit seiner Aussage aus dem Jahr 2011, derzufolge bei den Altbauten der GESOBAU AG so „starke Mauerstärken“ vorhanden seien, dass „wir also keine Isolierung oder kein Wärmedämm-Verbundsystem vor[zu]setzen [brauchen]“(GESOBAU-DVD, 2011). Damit hat die GESOBAU AG implizit bereits klargestellt, dass die Energieeinsparung im Falle unseres Wohnhauses die geplanten Dämm-Maßnahmen nicht rechtfertigt.
Unser Verein engagiert sich dafür, dass die GESOBAU AG nicht weiter von der Gesetzeslage und den politischen Anreizen dazu gezwungen wird, solch absurde Maßnahmen zu ergreifen, die nur dazu führen, dass wertvoller Altbaubestand zerstört wird und die Gesundheit von Mietern bedroht wird. Und all dies ohne nennenswerten Schutz der Umwelt, wie es diverse Fernsehbeiträge zum Thema nahelegen (zum Beispiel: ZDF am 15.3.2015: „Verdämmt und zugeklebt“).